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Richtlinien zu internen Angeboten
Richtlinien zu internen Angeboten der komplementärmedizin der MSVST
Richtlinien zu internen Angeboten der komplementärmedizin der MSVST
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Richtlinien zu internen Angeboten der komplementärmedizin der MSVST
Nachdem unser Verein die Bedürfnisse aller MS-betroffenen Mitglieder gleichmäßig und gerecht im gesamten Land Südtirol zu berücksichtigen hat, die finanziellen Ressourcen jedoch beschränkt sind, hat der Vorstand der Vereinigung folgende Richtlinien zur Nutzung der von der MSVST angebotenen Therapien ausgearbeitet und einstimmig genehmigt:
Auch wenn Multiple Sklerose nach wie vor unheilbar ist, können negative Begleit- und Folgeerscheinungen der Krankheit durch medikamentöse Behandlung und durch gezielte, frühzeitige Therapien abgeschwächt oder eingedämmt werden. Verschiedene Formen der Rehabilitation, die von der Vereinigung nicht angeboten werden, können über den jeweiligen Facharzt der Sanitätseinheiten verschrieben und über die Sanitätseinheit in Anspruch genommen werden. Achtung: Nur Fachärzte der Sanitätseinheit können die Bewilligung für diese Therapien ausstellen!
Die MSVST organisiert für die MS-Erkrankten in Südtirol eine Reihe von Therapien aus der Komplementärmedizin, die von der öffentlichen Hand, d.h. von der Sanitätsbehörde, nicht als Rehabilitationstherapien anerkannt, bzw. finanziert werden, für welche die Vereinigung aber einen Beitrag vom Land erhält:
Die Therapieangebote werden in der Regel im Herbst eines jeden Jahres im Infoblatt der Vereinigung angekündigt. Die interessierten Mitglieder sind gebeten, sich am Sitz der Vereinigung zu melden und ihre Wünsche bzw. Anmeldungen dort mitzuteilen (Tel. Nr. 0471-201116, E-Mail: tagungen-convegni@ms-sm-bz.org).
Die Therapien können sowohl von Einzelpersonen (MS-betroffenen Vereinsmitgliedern) angefragt werden, als auch von kleineren Gruppen (mindestens 5 MS-Betroffenen) an verschiedenen Orten in Südtirols in Anspruch genommen werden.
Die Therapien werden jeweils in Zyklen von 10 Einheiten (In der Regel dauert eine Therapieeinheit ca. 1 Stunde) angeboten, wobei der/die jeweilige Therapeut/in in der Regel vom Vereinsvorstand vorgeschlagen und beauftragt wird.
MS-Betroffene haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, andere als die o.g. Therapievorschläge aus der Komplementärmedizin dem Vorstand der Vereinigung zur Begutachtung bzw. Genehmigung vorzulegen.
Der Vorstand der Vereinigung hat auf verschiedenen Sitzungen in den Jahren 2006-07 die folgenden Regelungen ausgearbeitet, welche bis auf Weiteres verbindlich sind und zur Anwendung kommen:
1. EINZELTHERAPIEN
Einzeltherapien werden in erster Linie für jene MS-Betroffenen durchgeführt, welche nicht (mehr) in der Lage sind, eigenständig den Sitz der Vereinigung oder den Ort, an welchem eine Therapie angeboten wird, zu erreichen, bzw. ans Bett oder an den Rollstuhl gebunden sind.
Der/Die interessierte MS-Patient/in hat für den ersten Zyklus einer Therapie (10 Einheiten) 50,00 Euro Selbstkostenbeitrag im Voraus zu entrichten. Der zweite und jeder weitere Zyklus innerhalb desselben Jahres müssen vom Vorstand der Vereinigung genehmigt werden; der Selbstkostenbeitrag beträgt für die Folgezyklen 50 % der Kosten des Therapeuten/der Therapeutin.
Eventuelle finanzielle Begünstigungen können vom Vorstand der Vereinigung auf der Grundlage der jährlichen „Tarifbescheinigung“ der Bezirksgemeinschaft (ausgestellt auf den Namen des/der Patienten/Patientin) genehmigt werden.
Zwischen 2 Zyklen derselben Therapie muss wenigstens 1 Monat Zeit vergehen.
2. GRUPPENTHERAPIEN
Gruppentherapien werden von der Vereinigung organisiert, unter der Voraussetzung, dass mindestens fünf (5) MS-betroffene Vereinsmitglieder daran teilnehmen. Darüber hinaus können auch andere Vereinsmitglieder daran teilnehmen, falls die Therapeutin oder der Therapeut eine größere Gruppe akzeptiert und die Räumlichkeiten dies zulassen.
Der Selbstkostenbeitrag für die Gruppentherapien beträgt pro Teilnehmer/in 30.00 Euro pro Zyklus (10 Einheiten, die in der Regel innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden). Der Betrag ist bei der Anmeldung im Voraus zu bezahlen und zwar unabhängig davon, ob die 10 Einheiten in Anspruch genommen werden oder nicht.
Der Kalender für die 10 Treffen wird am Beginn der ersten Therapiestunde bekannt gegeben.
(Aus den Protokollen der Vorstandssitzungen vom 08.09.2006, 09.03.2007 und 20.07.2007)
Auch wenn Multiple Sklerose nach wie vor unheilbar ist, können negative Begleit- und Folgeerscheinungen der Krankheit durch medikamentöse Behandlung und durch gezielte, frühzeitige Therapien abgeschwächt oder eingedämmt werden. Verschiedene Formen der Rehabilitation, die von der Vereinigung nicht angeboten werden, können über den jeweiligen Facharzt der Sanitätseinheiten verschrieben und über die Sanitätseinheit in Anspruch genommen werden. Achtung: Nur Fachärzte der Sanitätseinheit können die Bewilligung für diese Therapien ausstellen!
Die MSVST organisiert für die MS-Erkrankten in Südtirol eine Reihe von Therapien aus der Komplementärmedizin, die von der öffentlichen Hand, d.h. von der Sanitätsbehörde, nicht als Rehabilitationstherapien anerkannt, bzw. finanziert werden, für welche die Vereinigung aber einen Beitrag vom Land erhält:
- Akupunktur
- Ergotherapie
- Feldenkrais
- Fußreflexzonenmassage
- Hippotherapie
- Hydrokinesotherapie
- Qigong
- Sport- und Bewegungstherapien
- Tanztherapie
- Yoga
Die Therapieangebote werden in der Regel im Herbst eines jeden Jahres im Infoblatt der Vereinigung angekündigt. Die interessierten Mitglieder sind gebeten, sich am Sitz der Vereinigung zu melden und ihre Wünsche bzw. Anmeldungen dort mitzuteilen (Tel. Nr. 0471-201116, E-Mail: tagungen-convegni@ms-sm-bz.org).
Die Therapien können sowohl von Einzelpersonen (MS-betroffenen Vereinsmitgliedern) angefragt werden, als auch von kleineren Gruppen (mindestens 5 MS-Betroffenen) an verschiedenen Orten in Südtirols in Anspruch genommen werden.
Die Therapien werden jeweils in Zyklen von 10 Einheiten (In der Regel dauert eine Therapieeinheit ca. 1 Stunde) angeboten, wobei der/die jeweilige Therapeut/in in der Regel vom Vereinsvorstand vorgeschlagen und beauftragt wird.
MS-Betroffene haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, andere als die o.g. Therapievorschläge aus der Komplementärmedizin dem Vorstand der Vereinigung zur Begutachtung bzw. Genehmigung vorzulegen.
Kostenbeiträge
Um die Teilnahme an den Therapieangeboten möglichst vielen MS-Betroffenen im Lande zu ermöglichen, und da die öffentlichen Mittel, welche für diese Maßnahmen vom Land zur Verfügung gestellt werden, immer knapper werden, ist eine Kostenbeteiligung von Seiten der Betroffenen unumgänglich.Der Vorstand der Vereinigung hat auf verschiedenen Sitzungen in den Jahren 2006-07 die folgenden Regelungen ausgearbeitet, welche bis auf Weiteres verbindlich sind und zur Anwendung kommen:
1. EINZELTHERAPIEN
Einzeltherapien werden in erster Linie für jene MS-Betroffenen durchgeführt, welche nicht (mehr) in der Lage sind, eigenständig den Sitz der Vereinigung oder den Ort, an welchem eine Therapie angeboten wird, zu erreichen, bzw. ans Bett oder an den Rollstuhl gebunden sind.
Der/Die interessierte MS-Patient/in hat für den ersten Zyklus einer Therapie (10 Einheiten) 50,00 Euro Selbstkostenbeitrag im Voraus zu entrichten. Der zweite und jeder weitere Zyklus innerhalb desselben Jahres müssen vom Vorstand der Vereinigung genehmigt werden; der Selbstkostenbeitrag beträgt für die Folgezyklen 50 % der Kosten des Therapeuten/der Therapeutin.
Eventuelle finanzielle Begünstigungen können vom Vorstand der Vereinigung auf der Grundlage der jährlichen „Tarifbescheinigung“ der Bezirksgemeinschaft (ausgestellt auf den Namen des/der Patienten/Patientin) genehmigt werden.
Zwischen 2 Zyklen derselben Therapie muss wenigstens 1 Monat Zeit vergehen.
2. GRUPPENTHERAPIEN
Gruppentherapien werden von der Vereinigung organisiert, unter der Voraussetzung, dass mindestens fünf (5) MS-betroffene Vereinsmitglieder daran teilnehmen. Darüber hinaus können auch andere Vereinsmitglieder daran teilnehmen, falls die Therapeutin oder der Therapeut eine größere Gruppe akzeptiert und die Räumlichkeiten dies zulassen.
Der Selbstkostenbeitrag für die Gruppentherapien beträgt pro Teilnehmer/in 30.00 Euro pro Zyklus (10 Einheiten, die in der Regel innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden). Der Betrag ist bei der Anmeldung im Voraus zu bezahlen und zwar unabhängig davon, ob die 10 Einheiten in Anspruch genommen werden oder nicht.
Der Kalender für die 10 Treffen wird am Beginn der ersten Therapiestunde bekannt gegeben.
(Aus den Protokollen der Vorstandssitzungen vom 08.09.2006, 09.03.2007 und 20.07.2007)






