Allgemein
Mit MS zu leben bedeutet nicht automatisch, behindert zu sein.Wenn Betroffene merken, dass sie beeinträchtigt sind, sind in erster Linie die Bestimmungen der Gesetze 104/92 sowie 68/99 anzuwenden.
* Laut Gesetz 104/92 Art. 3 Absatz 3 haben Menschen mit schwerer Behinderung Anspruch auf eine Stundenplanverkürzung von 2 Stunden pro Tag oder 3 Tagen pro Monat.
www.noprofit.org/terzo/legge104htm
* Die Behinderung sowie die Zivilinvalidität werden durch die Ärztekommission der Sanitätseinheit festgestellt.
- für Bozen: www.sbbz.it/portal/it/invalidita.xml
- für Meran: www.as-merano.it/it/territorio/dienst_hygiene_1301.htm
- für Bruneck: Tel. 0474/586533 FAX 0474/586531
- für Vinschgau: Sanitätsbehörde Schlanders
- Formulare: www.sbbz.it/portal/de/s-modulistica-01.xml
* Das Gesetz Nr. 68/99 besagt, dass Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten verpflichtet sind, je nach Größe des Betriebes einen oder mehrere Arbeitsplätze für Menschen mit einer Beeinträchtigung von mehr als 46 % zu reservieren.
www.parlamento.it/parlam/leggi/99068l.htm






